Anträge und Rückfragen zu den Ehrenzeichen richten Sie direkt an unseren Ehrenzeichenreferenten OStWm Karl SCHELL
Geschäftsordnung
für die Vergabe von Ehrenzeichen und des Ehrenringes des Vereins „Hoch- und Deutschmeister“ gemäß § 12 Z 4 der Statuten
Gültig ab 01.10.2021
§1.
Der Verein „Hoch- und Deutschmeister“ verleiht als sichtbar zu tragender Auszeichnung das Ehrenzeichen bzw. den Ehrenring des Vereins „Hoch- und Deutschmeister“. Die Benennung als Orden wird ausdrücklich ausgeschlossen, da es sich um eine Ehrengabe des Vereins „Hoch- und Deutschmeister“ handelt. Auch soll die Verwechslung mit anderen staatlichen, kirchlichen, privaten oder sonstigen ähnlichen Dekorationen vermieden werden.
§2.
(1)Der Präsident des Vereins „Hoch und Deutschmeister“ bestimmt ein Vorstandsmitglied zum Ehrenreferenten.
(2) Der Ehrenzeichenreferent behandelt sämtliche Angelegenheiten betreffend die Ehrenzeichen des Vereins „Hoch- und Deutschmeister“ und des Ehrenringes des Vereins „Hoch- und Deutschmeister“ insbesondere die Verwaltung der Dekorationen sowie die Organisation der Durchführung der Verleihungen.
§3.
(1) Dem Vorstand obliegt die Behandlung von Anträgen auf Verleihung von Ehrenzeichen/Ehrenringes des Vereins „Hoch und Deutschmeister“. Er entscheidet allein
und endgültig.
(2) Der Vorstand kann auf Antrag des Präsidenten oder des Ehrenzeichenreferenten einem Beliehenen das Ehrenzeichen/den Ehrenring bei Vorliegen besonderer Gründe aberkennen.
(3) Besondere Gründe nach Absatz 2 können sein:
1. Veräußerung, Verpfändung oder Verschenkung des Ehrenzeichens/des Ehrenringes oder der Urkunde (§17 Abs. 2)
2. Gerichtliche Verurteilung (§ 18)
3. Unwürdiges Verhalten des Beliehenen
§4.
Jede physische und juristische Person kann einen begründeten Antrag auf Verleihungen von Ehrenzeichen/des Ehrenringes des Vereins „Hoch- und Deutschmeister“ beim Vorstand einbringen.
§5.
Der Ehrenzeichenreferent führt ein Verzeichnis über verliehene Auszeichnungen.
§6.
(1) Das Ehrenzeichen/der Ehrenring kann physischen Personen ohne Rücksicht auf deren Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Religion und das Lebensalter verliehen werden.
(2) Die Verleihung an juristische Personen, Vereinigungen oder Truppenkörper des österreichischen Bundesheeres oder ausländischer Streitkräfte ist nicht möglich.
§7.
Mit einem Ehrenzeichen/dem Ehrenring kann jede Person gemäß §6 Abs. 1 für Verdienste um das Jägerbataillon Wien 1 „Hoch- und Deutschmeister“ oder den Verein „Hoch- und Deutschmeister“, der Deutschmeistertradition bzw. der österreichischen Militärtradition sowie für Verdienste der umfassenden Landesverteidigung verliehen werden. Die Verdienste können ideeller oder materieller Art sein.
§8.
Die Ehrenzeichen gliedern dich wie folgt:
(1) Das Komturkreuz in Gold
(2) Das Ehrenkreuz (Steckdekoration) wird in 3 Stufen verliehen:
3. Klasse Ehrenkreuz in Bronze
2. Klasse Ehrenkreuz in Silber
1. Klasse Ehrenkreuz in Gold
(3) Die Ehrenmedaille (Banddekoration A) wird in 3 Stufen verliehen:
3. Klasse Ehrenmedaille in Bronze
2. Klasse Ehrenmedaille in Silber
1. Klasse Ehrenmedaille in Gold
(4) Die Ehrenmedaille der Ehrenformation (Banddekoration B) wird in 3 Stufen verliehen:
3. Klasse Ehrenmedaille der Ehrenformation in Bronze
2. Klasse Ehrenmedaille der Ehrenformation in Silber
1. Klasse Ehrenmedaille der Ehrenformation in Gold
§9.
Der Ehrenring wird in zwei Stufen verliehen:
2. Stufe: Ehrenring in Silber
1. Stufe: Ehrenring in Gold
Gemäß Beschluss des Vorstandes des Vereins „Hoch- und Deutschmeister“ wird grundsätzlich dem jeweiligen Bataillonskommandanten des Jägerbataillons Wien 1 „Hoch- und Deutschmeister“ die zweite Stufe des Ehrenringes inklusive der Gravur „BaonKdt“ für die Dauer seine Tätigkeit verliehen. Nach Ende seiner Amtsperiode kann der ehemalige Bataillonskommandant einen Antrag auf dauerhafte Verleihung des Ehrenringes stellen.
§ 10.
Die Zuerkennung einer Stufe des Ehrenzeichens/des Ehrenringes ist nicht nur an die Art und Weise sowie den Umfang des Verdienstes gebunden. Auch die dienstliche und soziale Stellung des zu Ehrenden soll beachtet werden.
§ 11
Das Ehrenzeichen/der Ehrenring des Vereins „Hoch- und Deutschmeister“ ist wie folgt gestaltet:
(1) Beschreibung der Dekoration: siehe Anlage IV - Beschreibung der Ehrenzeichen
(2) Trageweise und Ausführung: gemäß geltender Erlasslage des BMLVS
§ 12.
Es können an eine Person mehrere Stufen des Ehrenzeichens/des Ehrenringes vergeben werden. Eine Interskalarfrist von einem Jahr zwischen den Stufen ist zwingend vorgeschrieben.
§ 13.
Jede einzelne Stufe des Ehrenzeichens/des Ehrenringes kann nur einmal pro Person verliehen werden.
§ 14.
Mit der Verleihung von Ehrenzeichen/des Ehrenringes sind keinerlei Rechte verbunden.
§ 15.
Die Verleihung des Ehrenzeichens/des Ehrenringes hat in feierlicher Form durch den Präsidenten oder einer von ihm bestellten Vertretung durch Übergabe der Dekoration und der Urkunde zu erfolgen.
§ 16.
Vor der Verleihung ist eine Ehrenzeichen/Ehrenring - Taxe zur Deckung der Unkosten zu entrichten. Von dieser Taxe kann der Vorstand auf Antrag des Präsidenten oder des Ehrenzeichenreferenten dispensieren. Die Höhe der Taxe wird vom Vorstand für jede einzelne Stufe festgelegt.
§ 17.
(1) Das Ehrenzeichen/der Ehrenring und die Urkunde gehen in das Eigentum des Beliehenen über.
(2) Der Beliehene darf zu seinen Lebzeiten weder das Ehrenzeichen/den Ehrenring, noch die Urkunde veräußern, verpfänden oder verschenken. Im Falle des Zuwiderhandelns hat der Vorstand dem Beliehenen das Ehrenzeichen/den Ehrenring abzuerkennen.
§ 18.
Bei einer rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilung, die den Verlust staatlicher Auszeichnungen nach sich zieht, hat der Vorstand dem Beliehenen das Ehrenzeichen/den Ehrenring abzuerkennen und die Herausgabe des Ehrenzeichens/des Ehrenringes zu verlangen.
§ 1.
Der „Verein der Freunde des Deutschmeisterbataillons“ verleiht als sichtbar zu tragende Auszeichnungen das „Ehrenzeichen des Vereins der Freunde des Deutschmeisterbataillons“ bzw. den „Ehrenring des Vereins der Freunde des Deutschmeisterbataillons“. Die Benennung als Orden wird ausdrücklich ausgeschlossen, da es sich um eine Ehrengabe des Vereins der Freunde des Deutschmeisterbataillons“ handelt. Auch soll die Verwechslung mit anderen staatlichen, kirchlichen, privaten oder sonstigen ähnlichen Dekorationen vermieden werden.
§ 2.
(1) Der Präsident des „Vereins der Freunde des Deutschmeisterbataillons" bestimmt ein Vorstandmitglied zum Ehrenzeichenreferenten.
(2) Der Ehrenzeichenreferent behandelt sämtliche Angelegenheiten betreffend das „Ehrenzeichen des Vereins der Freunde des Deutschmeisterbataillons“ und des „Ehrenringes der Freunde des Deutschmeisterbataillons“, insbesondere die Verwaltung der Dekorationen sowie die Organisation der Durchführung der Verleihungen.
§ 3.
(1) Dem Vorstand obliegt die Behandlung von Anträgen auf Verleihungen von Ehrenzeichen/des Ehrenringes des „Vereins der Freunde des Deutschmeisterbataillons". Er entscheidet allein und endgültig.
(2) Der Vorstand kann auf Antrag des Präsidenten oder des Ehrenzeichenreferenten einem Beliehenen das Ehrenzeichen/den Ehrenring bei Vorliegen besonderer Gründe aberkennen.
(3) Besondere Gründe nach Abs. 2 können sein: 1. Veräußerung, Verpfändung oder Verschenkung des Ehrenzeichens/des Ehrenringes oder der Urkunde (§ 17 Abs. 2), 2. Gerichtliche Verurteilung (§ 18), 3. Unwürdiges Verhalten des Beliehenen.
§ 4.
Jede physische und juristische Person kann einen begründeten Antrag auf Verleihungen von Ehrenzeichen/des Ehrenringes des „Vereins der Freunde des Deutschmeisterbataillons“ beim Vorstand einbringen.
§ 5.
Der Ehrenzeichenreferent führt ein Verzeichnis über verliehene Auszeichnungen.
§ 6.
(1) Das Ehrenzeichen/der Ehrenring kann physischen Personen ohne Rücksicht auf deren Geschlecht, Staatszugehörigkeit, Religion und das Lebensalter verliehen werden.
(2) Die Verleihung an juristische Personen, Vereinigungen oder Truppenkörper des österreichischen Bundesheeres oder ausländischer Streitkräfte ist nicht möglich.
§ 7.
Mit einem Ehrenzeichen/dem Ehrenring kann jede Person gemäß § 6 Abs. 1 für Verdienste um das Jägerbataillon Wien 1 „Hoch- und Deutschmeister“ oder den „Verein der Freunde des Deutschmeisterbataillons“, der Deutschmeistertradition bzw. der österreichischen Militärtradition sowie für Verdienste um die Förderung der umfassenden Landesverteidigung verliehen werden. Die Verdienste können ideeller und materieller Art sein.
§ 8.
Das Ehrenzeichen gliedert sich wie folgt:
(1) Das Ehrenkreuz (Steckdekoration) wird in 3 Stufen verliehen:
3. Klasse Ehrenkreuz in Bronze
2. Klasse Ehrenkreuz in Silber
1. Klasse Ehrenkreuz in Gold
(2) Das Verdienstehrenzeichen (Banddekoration A) wird in 3 Stufen verliehen:
3. Klasse Ehrenmedaille in Bronze
2. Klasse Ehrenmedaille in Silber
1. Klasse Ehrenmedaille in Gold
(3) Das Leistungsehrenzeichen (Banddekoration B) wird in 3 Stufen verliehen:
3. Klasse Ehrenmedaille der Ehrenformation in Bronze
2. Klasse Ehrenmedaille der Ehrenformation in Silber
1. Klasse Ehrenmedaille der Ehrenformation in Gold
§9.
Der Ehrenring wird in zwei Stufen verliehen:
2. Stufe: Ehrenring in Silber
1. Stufe: Ehrenring in Gold
Gemäß Beschluss des Vorstandes des „Vereins der Freunde des Deutschmeisterbataillons“ wird grundsätzlich dem jeweiligen Bataillonskommandanten des Jägerbataillons Wien 1 „Hoch- und Deutschmeister“ die zweite Stufe des Ehrenringes inklusive der Gravur „BaonKdt“ für die Dauer seine Tätigkeit verliehen. Nach Ende seiner Amtsperiode kann der ehemalige Bataillonskommandant einen Antrag auf dauerhafte Verleihung des Ehrenringes stellen.
§ 10.
Die Zuerkennung einer Stufe des Ehrenzeichens/des Ehrenringes ist nicht nur an die Art und Weise sowie den Umfang des Verdienstes gebunden. Auch die dienstliche und soziale Stellung des zu Ehrenden soll beachtet werden.
§ 11
Das Ehrenzeichen/der Ehrenring des „Vereins der Freunde des Deutschmeisterbataillons“ ist wie folgt gestaltet:
(1) Beschreibung der Dekoration: siehe Anlage IV - Beschreibung der Ehrenzeichen
(2) Trageweise und Ausführung: gemäß geltender Erlasslage des BMLVS
§ 12.
Es können an eine Person mehrere Stufen des Ehrenzeichens/des Ehrenringes vergeben werden. Eine Interskalarfrist von einem Jahr zwischen den Stufen ist zwingend vorgeschrieben.
§ 13.
Jede einzelne Stufe des Ehrenzeichens/des Ehrenringes kann nur einmal pro Person verliehen werden.
§ 14.
Mit der Verleihung von Ehrenzeichen/des Ehrenringes sind keinerlei Rechte verbunden.
§ 15.
Die Verleihung des Ehrenzeichens/des Ehrenringes hat in feierlicher Form durch den Präsidenten oder einer von ihm bestellten Vertretung durch Übergabe der Dekoration und der Urkunde zu erfolgen.
§ 16.
Vor der Verleihung ist eine Ehrenzeichen/Ehrenring - Taxe zur Deckung der Unkosten zu entrichten. Von dieser Taxe kann der Vorstand auf Antrag des Präsidenten oder des Ehrenzeichenreferenten dispensieren. Die Höhe der Taxe wird vom Vorstand für jede einzelne Stufe festgelegt.
§ 17.
(1) Das Ehrenzeichen/der Ehrenring und die Urkunde gehen in das Eigentum des Beliehenen über.
(2) Der Beliehene darf zu seinen Lebzeiten weder das Ehrenzeichen/den Ehrenring, noch die Urkunde veräußern, verpfänden oder verschenken. Im Falle des Zuwiderhandelns hat der Vorstand dem Beliehenen das Ehrenzeichen/den Ehrenring abzuerkennen.
§ 18.
Bei einer rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilung, die den Verlust staatlicher Auszeichnungen nach sich zieht, hat der Vorstand dem Beliehenen das Ehrenzeichen/den Ehrenring abzuerkennen und die Herausgabe des Ehrenzeichens/des Ehrenringes zu verlangen.
Der Vorstand des Vereins Hoch- und Deutschmeister
1. Jänner 2020
ZVR-Zahl: 442982142